Zentralschweizer Krebsregister
Krebserkrankungen sind meldepflichtig
Seit dem 1. Januar 2020 sind Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens gemäss dem neuen Bundesgesetz zur Krebsregistrierung verpflichtet, diagnostizierte Krebserkrankungen an das zuständige Krebsregister zu melden und Ihre Patientinnen und Patienten zu informieren. Diese verfügen über das Recht, der Registrierung ihrer Daten jederzeit zu widersprechen.
Patienteninformation
Broschüren können kostenlos bei migesplus.ch bestellt oder heruntergeladen werden.
Zu meldende Erkrankungen
Nationales Krebsregistrierungsgesetz (KRG):
Das per 1.1.2020 in Kraft getretene Bundesgesetz regelt die Krebsregistrierung.