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Datenschutz

Die Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (KRV) regelt die Meldung von Krebserkrankungen (1. Abschnitt), das Vorgehen zur Erfassung nicht gemeldeter Krebserkrankungen (2. Abschnitt), die Rechte der Patientin oder des Patienten (3. Abschnitt), die Registrierung der Daten (4. Abschnitt), die Bekanntgabe von Daten unter den Vollzugsstellen (5. Abschnitt), die Pseudonymisierung der Versichertennummer (6. Abschnitt), die Aufgaben der nationalen Krebsregistrierungsstelle (7. Abschnitt), die Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit (8. Abschnitt), die Förderung der Registrierung anderer Krankheiten (9. Abschnitt) sowie die Übertragung von Aufgaben (10. Abschnitt) und die Schlussbestimmungen (11. Abschnitt).